Brauche ich heute wirklich schon eine digitale Unterschrift?

Die digitale Unterschrift – oder auch digitale Signatur – hat heute schon ein große Bedeutung. Und obwohl sie auch schon rechtskräftig gültig ist,  gilt immer noch:

Keine private Person MUSS irgendwelche Dokumente digital unterschreiben!

Online SignaturDie Schlagworte zu diesem Thema gehen ziemlich wild durcheinander: elektronische Signatur, digitale Unterschrift, elektronischer Identitätsnachweis und viele mehr. Im Wesentlichen geht es in digitaler Hinsicht dabei um zwei unterschiedliche Dinge:

  • die digitale Unterschrift unter einem Dokument, also genau das, was unserer Unterschrift entspricht,

oder

  • der digitale Nachweis, dass es sich um eine bestimmte Person handelt, also genau das, was unserem Personalausweis entspricht,

Wer heutzutage einen neuen Personalausweis beantragt, also den sogenannten „neuen Personalausweis“, der hat damit schon die Möglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises. Das heißt aber nicht, dass man bei behördlichen oder sonstigen Vorgängen diese Funktionen nutzen muss.

Nun aber zur digitalen Unterschrift: wer heute beispielsweise einen Versicherungsvertrag per E-Mail zugeschickt bekommt und dort aufgefordert wird, diesen digital zu signieren, der kann  das nach wie vor mit seiner Unterschrift auf Papier tun. Gehen wir die Möglichkeiten – sortiert von „altmodisch“ bis „neumodisch“ –  mal durch. Also, ein Vertrag wurde per E-Mail geschickt; das sind nun Ihre Möglichkeiten (wir setzen hier mal voraus, dass Sie überhaupt E-Mails empfangen können):

  • Sie haben keinen Drucker und keinen Scanner (also kein Gerät, mit dem Papier-Dokumente auf den Computer übertragen werden können): Sie rufen bei dem Absender an und bitten um eine postalische Zustellung des Vertrags. Nach dem Erhalt unterschreiben Sie den Vertrag und schicken ihn per Post zurück.
  • Sie haben einen Drucker, aber keinen Scanner: Sie drucken den Vertrag aus, unterschreiben ihn und schicken ihn per Post zurück.
  • Sie haben einen Drucker und einen Scanner: Sie drucken den Vertrag aus, unterschreiben ihn, scannen den unterschrieben Vertrag wieder als Datei ein und hängen diese Datei an die Antwort-E-Mail an den Absender.
  • Oder „ganz neumodisch“: Sie öffnen die Datei mit dem Vertrag, setzen (ohne eine einzige Seite ausgedruckt zu haben) eine digitale Signatur in die Datei ein und hängen diese Datei an die Antwort-E-Mail an den Absender.

Aber beachten Sie bitte: wenn Sie die „ganz neumodische“ Variante wählen, sich also schon mit den Funktionen einer digitalen Unterschrift vertraut gemacht machen, dann könnten SIE technisch da schon viel weiter als so manche Behörden oder manches Unternehmen sein! Es gibt immer noch Firmen (aus Hausverwaltungen oder Versicherungsunternehmen), die noch keine digitale Unterschrift (an)erkennen. Daher unser Tipp: verwenden Sie eine digitale Signatur, der auch noch das Bild Ihrer Unterschrift mit angezeigt wird.
Das sieht dann ungefähr so aus:

computerangst_digitale_signatur

Der große Vorteil dabei: selbst wenn die digitalen Funktionen vom Empfänger nicht genutzt werden, so wird das optische Bild der Unterschrift in der Regel anerkannt.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann nutzen Sie bitte hier unsere Hilfe und Kontaktseite.

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